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ARCHITEKTUR ATELIER

Individualität für Ihr Vorhaben: Wir sehen in jeder neuen Aufgabe eine neue Herausforderung für uns. Durch detaillierte Analysen schaffen wir die Grundlage für Ihr Bauvorhaben. Aus der Verbindung von rein sachlichen Anforderungen mit aufgeschlossenen konzeptionellen Denken schaffen wir gute Architektur.

Durch ein durchgehendes und verantwortliches Kostenmanagement verschaffen wir Ihnen einen durchgängigen Überblick über die Baukosten ihres Projektes. Für Sie wie auch für uns ist es wichtig unter Berücksichtigung der Kosten gute Architektur zu schaffen und Ihnen ein individuelles Heim oder repräsentatives Firmengebäude zu ermöglichen.

Wir sind mit Leidenschaft dabei, wenn es heißt einen Neubau zu schaffen oder Altes zu bewahren und in die Gegenwart zu führen. Tradition und Innovation sind die Grundlage für harmonische Architektur. Wir sehen Potential für gebaute Qualität nicht nur in den Städten sondern auch auf dem Land. Wir geben unser Bestes um Ihre Träume und Wünsche wahr werden zu lassen.

 

LEISTUNGEN

Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen an Ihr Bauvorhaben in Pläne und Zahlen zu fassen und scheuen uns auch nicht dafür neue Wege zu beschreiten.

Wir sind in allen Bereichen des Entwurfs, der Planung und der betreuenden Bauausführung tätig und bieten Ihnen umfassende Leistungen rund ums Bauen an, regional im Fichtelgebirge, in Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz.

 

HONORAR

Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen richten nach den gesetzlichen Vorgaben der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen HOAI.

Das Honorar nach HOAI orientiert sich gemäß den Bestimmung nach der Art des Bauwerks und nach dem Planungsaufwand, die dieses Bauwerk verursacht (von sehr einfachen bis zu sehr hohen Anforderungen, welche durch das Bauvorhaben vorgegeben werden).

Hierfür gelten die Honorarsätze entsprechend den Richtwerten der Honorartafeln. Daneben ist es auch möglich, das Entgelt über Stundensätze oder nach projektspezifischen Anforderungen zu vereinbaren.

Für Tätigkeiten, die keine Architekten- und Ingenieursleistungen sind (z.B. Finanzierungsberatung), gilt das vereinbarte Entgelt bzw. die übliche Vergütung gemäß BGB.